
Sprachenangebot
Das Verständnis von Rechtstexten und Behördenformularen stellt jeden juristischen Laien vor Herausforderungen. Dies gilt insbesondere für Personen, für die die deutsche Sprache nicht die Muttersprache bildet. Denn die Amtssprache vor deutschen Behörden und Gerichten ist deutsch. Um auch Nichtmuttersprachler bei der Erfüllung ihrer steuerlichen und rechtlichen Pflichten unterstützen zu können, sind wir in der Lage, uns mit Ihnen auch in folgenden Sprachen zu verständigen:
- Bosnisch
- Englisch
- Kosovo-Albanisch
- Montenegrinisch
- Serbokroatisch
- Türkisch