
Gestaltungsberatung und Nachfolgeplanung
So gut wie jede private oder unternehmerische Entscheidung hat einen direkten Einfluss auf Ihre Steuerbelastung. Im Rahmen unserer Gestaltungsberatung helfen wir Ihnen bei der Entscheidungsfindung und der Wahl der für Sie optimalen Gestaltung. Ein Schwerpunkt unserer Gestaltungsberatung liegt dabei in der Nachfolgeplanung zur Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation. Als Bestandteil unserer Gestaltungsberatung bieten wir Ihnen den Bezug eines Newsletters an, mit dem wir Sie über aktuelle steuerliche Entwicklungen informieren, damit Sie stets über eine aktuelle Informationsgrundlage für Ihre Entscheidungen verfügen.
Unsere Dienstleistungen im Bereich der Gestaltungsberatung und Nachfolgeplanung umfassen insbesondere:
- Beratung zur Optimierung der Gesamtsteuerbelastung von Privatpersonen und Unternehmen insbesondere durch
- den Hinweis auf Steuerbegünstigungen wie die Möglichkeiten zur Vornahme von Sonderabschreibungen,
- Vorschläge zur optimalen Finanzierung von Anschaffungen und Investitionen
- Steuerliche und rechtliche Beratung
- zur Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung,
- bei der Ausgestaltung der Gesellschaftsverträge von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften,
- bei der Umwandlung und Umstrukturierung von Unternehmen unter Erstellung von Umstrukturierungskonzepten,
- zur Betriebsveräußerung, Betriebsaufgabe und Betriebsstillegung sowie
- zur Vermeidung einer ungewollten Betriebsaufspaltung
- Nachfolgeplanung für Privatpersonen und Unternehmer unter Berücksichtigung aller relevanten steuerlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekte, insbesondere durch
- die Prüfung und Erstellung von Konzepten zur schenkweisen Übertragung oder Vererbung von Privat- oder Betriebsvermögen,
- die Begleitung bei der Umsetzung von Übertragungs- oder Vererbungskonzepten durch die Vorbereitung der erforderlichen Dokumente,
- die Gründung von vermögensverwaltenden Personengesellschaften als Vehikel zur Übertragung und Erhaltung des Familienvermögens,
- die Ermittlung der steuerlichen Übertragungswerte der schenkweise übertragenen oder vererbten Vermögensgegenstände,
- die Erstellung von Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen