- 23.07.2021
- Kategorie: Kanzlei-Nachrichten

Liebe Mandanten,
nachstehend finden Sie Links über die Sie weitere Informationen zu den Sofortmaßnahmen für die Opfer der Hochwasserkatastrophe finden, insbesondere zu folgenden Punkten:
I. Auszahlung von Spendengeldern im Kreis Ahrweiler:
Auszahlung von Spendengeldern für Hochwasseropfer: Hotline startet
Hinweis: Laut telefonischer Auskunft muss die Auszahlung von Spendengeldern nicht persönlich beantragt werden. Die Beantragung kann auch durch bevollmächtigte Dritte erfolgen. Wir können Sie daher gerne unterstützen. Für die Beantragung werden folgende Informationen benötigt:
- Name
- Vorname
- Geburtsdatum
- Meldeadresse (die alte, auch wenn man im Moment eine andere Unterkunft hat)
- Angabe ob Privathaushalt oder Gewerbebetrieb; falls Privathaushalt, die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen
- Telefonnummer oder Mailadresse für Rückfragen sowie
- eine Bankverbindung.
Wichtig: Die Soforthilfe darf pro Haushalt nur einmal beantragt werden.
II. Unterstützungsangebote für Unternehmen im Kreis Ahrweiler:
III. Kurzarbeitergeld:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/informationen-kurzarbeit-hochwasser
IV. Wie Vereine Flutopfern helfen können:
https://www.lfst-rlp.de/service/presse/aktuelles/detail/wie-vereine-flutopfern-helfen-koennen
Wir wünschen Ihnen alles Gute und unterstützen Sie gerne wo wir können.
Ihr Tax-Fox-Kanzlei-Team